AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Haftung bei Angaben
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die von uns weitergegebenen Informationen über die von uns angebotenen Objekte vom jeweiligen Eigentümer oder deren Vertreter stammen und von uns auf deren Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Wir übernehmen daher für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
§ 2 Vertraulichkeit der Informationen
Alle Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausschließlich für unseren Kunden bestimmt. Diesem ist es daher ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -informationen an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist unser Kunde verpflichtet, uns die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
§ 3 Vorkenntnis vom Objekt
Ist dem Kunden ein von uns angebotenes Objekt bereits bekannt, so hat er uns innerhalb von drei Tagen auf die bestehende Vorkenntnis hinzuweisen. Geschieht dies nicht, so hat der Kunde uns im Wege des Schadenersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die uns dadurch entstanden sind, dass der Kunde uns nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.
§ 4 Provisionspflicht
Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung der Hauptvertrag wirksam zustande kommt. Ein Provisionsanspruch gemäß unseren Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt vor, wenn der Vertrag zu anderen als den ursprünglichen Bedingungen abgeschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt) und das zustande gekommene Geschäft von dem angebotenen abweicht.
§ 6 Verfügbarkeit der Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Eigentümer oder deren Vertreter ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, dass hierfür eine gesonderte Vereinbarung getroffen wird.
§ 7 Wirksamkeit der Bestimmungen
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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